Glossar für Kfz-Gutachten
Was bedeuten Restwert, Wertminderung oder Nutzungsausfall? Hier finden Sie kurze, verständliche Erklärungen und weiterführende Informationen.
Kfz-Sachverständigenbüro Holthusen · Sitz in Eddelak

Fachbegriffe verständlich erklärt
Kurze Erklärungen zu Begriffen aus der Fahrzeugbegutachtung. Welche Werte und Unterlagen in Ihrem Fall wichtig sind, hängt vom Fahrzeug und vom Anlass ab.
B
- Bagatellschaden
- Ein kleiner, überschaubarer Fahrzeugschaden. Ob ein ausführliches Gutachten angemessen ist, hängt vom konkreten Schaden ab; eine starre Euro-Grenze gilt nicht für jeden Fall. Mehr zum Kurzgutachten.
- Beweissicherung
- Die nachvollziehbare Dokumentation eines Fahrzeugzustands oder Schadens zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa mit Fotos und Messungen. Sie hält fest, was bei der Besichtigung erkennbar war. Mehr zur Beweissicherung.
F
- Fotodokumentation
- Übersichts- und Detailaufnahmen, die Lage und Ausprägung eines Schadens zeigen. Fotos ergänzen die schriftlichen Feststellungen; nicht sichtbare Bereiche lassen sich daraus allein nicht beurteilen.
H
- Haftpflichtschaden
- Ein Schaden, für den möglicherweise eine andere Person haftet. Welche Versicherung und in welchem Umfang sie eintritt, hängt von der Haftung und den Umständen des Einzelfalls ab.
K
- Kaskoschaden
- Ein Schaden am eigenen Fahrzeug, der unter eine bestehende Teil- oder Vollkaskoversicherung fallen kann. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
- Kostenvoranschlag
- Eine Schätzung einer Werkstatt für eine geplante Reparatur. Er beschreibt den vorgesehenen Reparaturaufwand, ersetzt aber nicht automatisch eine unabhängige Schadenbewertung.
- Kurzgutachten
- Eine kompakte sachverständige Dokumentation eines begrenzten Schadens. Umfang und Eignung werden für den konkreten Fall abgestimmt. Mehr zum Kurzgutachten.
M
- Merkantile Wertminderung
- Eine mögliche Minderung des Marktwerts, die nach einem Unfall trotz fachgerechter Reparatur bestehen bleiben kann. Ob und in welcher Höhe sie vorliegt, wird am konkreten Fahrzeug beurteilt.
N
- Nutzungsausfall
- Der Zeitraum, in dem ein Fahrzeug wegen eines Schadens nicht nutzbar sein kann. Eine mögliche finanzielle Entschädigung ist von den technischen Feststellungen und den rechtlichen Voraussetzungen zu unterscheiden.
R
- Reparaturdauer
- Die voraussichtliche Zeit für die fachgerechte Instandsetzung. Sie ist eine Einschätzung und kann durch Teileverfügbarkeit oder erst später erkennbare Schäden beeinflusst werden.
- Reparaturkostenkalkulation
- Eine nachvollziehbare Berechnung der voraussichtlich nötigen Arbeiten, Ersatzteile und Materialien für die Instandsetzung eines Schadens.
- Restwert
- Der Wert, den ein beschädigtes Fahrzeug im festgestellten Zustand noch haben kann. Er ist vom Wert eines vergleichbaren unbeschädigten Fahrzeugs zu unterscheiden.
S
- Schadengutachten
- Eine fachliche Dokumentation des Fahrzeugschadens. Nach einem Unfall wird der Begriff oft für ein Unfallgutachten verwendet, das unter anderem Schadenbild und Reparaturkosten einordnet. Mehr zum Unfallgutachten.
U
- Unfallgutachten
- Eine sachverständige Schadenaufnahme nach einem Verkehrsunfall. Je nach Fall umfasst sie Fotos, Reparaturkosten und weitere relevante Fahrzeugwerte. Sie entscheidet nicht über die rechtliche Haftung. Mehr zum Unfallgutachten.
V
- Vorschaden
- Eine Beschädigung, die bereits vor dem aktuell zu beurteilenden Ereignis vorhanden war. Angaben und Unterlagen dazu helfen, neue und frühere Schäden voneinander abzugrenzen.
W
- Wertgutachten
- Eine dokumentierte Einschätzung des Fahrzeugwerts zu einem bestimmten Bewertungszeitpunkt. Berücksichtigt werden im vereinbarten Umfang etwa Zustand, Ausstattung, Laufleistung und bekannte Vorschäden. Mehr zum Wertgutachten.
- Wiederbeschaffungswert
- Der Betrag, der für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug am maßgeblichen Bewertungszeitpunkt voraussichtlich aufzuwenden wäre. Er ist nicht dasselbe wie der Restwert des beschädigten Fahrzeugs.
Gutachten im Einsatzgebiet anfragen
Die Begriffe helfen bei der Orientierung. Welche Dokumentation für Ihr Fahrzeug passt, klären wir anhand des Schadens oder Bewertungsanlasses. Sven Holthusen hat seinen Unternehmenssitz in Eddelak und besichtigt Fahrzeuge nach Absprache auch in Brunsbüttel, Marne, Sankt Michaelisdonn, Meldorf und Burg (Dithmarschen).
Weitere Orte und Hinweise zum mobilen Service finden Sie auf der Einsatzgebietsübersicht. Für Ihr konkretes Anliegen nutzen Sie die Kontaktseite.
Frage zu einem Begriff?
Schildern Sie Ihr Anliegen und den Standort des Fahrzeugs. Wir erklären Ihnen, welche Dokumentation dafür sinnvoll sein kann.
- Telefon0172/2692619
- UnternehmenssitzNorderstraße 12, 25715 Eddelak
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