Wer bezahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall können erforderliche Gutachterkosten Teil des Schadensersatzes sein. Das hängt von Haftung, Schadenumfang und Erforderlichkeit ab. Bei Teilschuld oder kleinen Schäden kann die Kostenfrage anders ausfallen. Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten vorab.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen sich nicht auf den Gutachter der gegnerischen Versicherung einlassen.
Was ist ein Bagatellschaden?
Für sehr kleine, überschaubare Schäden kann statt eines ausführlichen Unfallgutachtens eine kompaktere Dokumentation oder ein Kostenvoranschlag genügen. Eine starre allgemeingültige Euro-Grenze gibt es dafür nicht. Wir schätzen den passenden Umfang mit Ihnen ein.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
Rufen Sie an oder nutzen Sie das Formular. Wir stimmen einen möglichen Termin und den Besichtigungsort individuell mit Ihnen ab.
Muss ich mit dem Auto zu Ihnen kommen?
Nein. Wir kommen zu Ihnen: nach Hause, zum Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihrer Wahl – auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist.
Was steht mir nach einem Unfall alles zu?
Neben Reparaturkosten können je nach Fall etwa Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen- oder Abschleppkosten relevant sein. Welche Ansprüche bestehen, hängt von den Umständen und der Haftung ab. Das Gutachten liefert technische Grundlagen, keine Rechtsberatung.
Erstellen Sie auch Gutachten, wenn ich selbst schuld bin?
Fragen Sie uns auch bei selbstverschuldeten Schäden, Wertgutachten oder zur Beweissicherung an. Wir klären, welche Leistung passt und welche Kosten entstehen.